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FAQ ist Fakt Fragen und Antworten rund um den Aufzug.

Es gibt Fragen, mit denen wir in unserem Tagesgeschäft immer wieder konfrontiert werden. Gerne möchten wir hier schon einige davon vorab für Sie beantworten. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben oder anderweitige Informationen wünschen, nehmen Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt auf. Oder schauen Sie doch mal in unserer Mediathek vorbei. Hier finden Sie neben vielen bildlichen Eindrücken auch jede Menge Sach- und Fachinformationen rund um das Thema Aufzug.

Es gibt viele Gründe für oder gegen den einen oder anderen Antrieb. Förderhöhe, Tragkraft des Aufzugs oder die Frequentierung des Gebäudes spielen bei der Wahl eine wichtige Rolle. Für eine erste Orientierung stellen wir Ihnen hier eine kleine Entscheidungshilfe zur Verfügung. Die Übersicht zeigt, welche Antriebsart für Sie die richtige und auch aus ökonomischer Sicht sinnvollste ist.

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen überdies natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!

Die optimale Raumausnutzung für Aufzüge im privaten Wohnbereich gewährleisten Plattformaufzüge. Ansonsten können Aufzüge auch für geringen Platzbedarf, z. B. mit Trommelantrieb, individuell für Ihr Bauvorhaben geplant und realisiert werden.

WEYMANN AUFZÜGE plant, liefert und montiert Aufzüge nach den individuellen Anforderungen des Nutzers. Sie nennen uns Ihre Wünsche, wir setzen sie um.

Sie haben drei Möglichkeiten: Wenn der Platz es zulässt, können Sie sich für einen Plattformaufzug entscheiden. Dieser bietet Ihnen beinahe alles, was ein "richtiger" Aufzug auch kann, inklusive Schacht und auf Wunsch mit Glastür. Ist der Platz zu gering, bieten sich bei kleineren Förderhöhen Hebebühnen oder Plattformtreppenlifte an. Bei Hebebühnen ist zu beachten, dass alle Förderhöhen über 3 Metern überwachungspflichtig werden und in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) vom TÜV geprüft werden müssen.

WEYMANN AUFZÜGE modernisiert Aufzüge sowohl im optischen als auch im technischen Bereich. Dabei werden Bauteile ausgetauscht (z. B. Steuerung, Antrieb) oder einzelne Elemente verkleidet (z. B. Kabine, Türen). So entsteht aus alten Aufzügen durch wenige Maßnahmen sogleich ein optisch und technisch hoch moderner Aufzug.

Die Nachrüstung eines Notrufsystems ist bei jedem Aufzug problemlos möglich. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Betreiber eines Aufzugs, dass er ein Notrufsystem spätestens bis zum Jahr 2020 nachrüstet, sollte noch keins vorhanden sein.

Ein Feuerwehraufzug ist im Grunde ein "normaler" Personenaufzug, der jedoch über verschiedene Zusatzfunktionen und Schutzmaßnahmen verfügt. So dient eine Leiter beispielsweise dazu, Fahrgäste über das Kabinendach zu evakuieren. Zusätzliche Steuerungsmodi veranlassen eine Evakuierungsfahrt in eine vorher definierte Haltestelle. Es gibt darüber hinaus weitere Spezifikationen, die in der EN 81-72 detailliert aufgeführt.

Das Wartungsintervall eines Aufzugs ist immer abhängig von dessen Nutzung. Der VDI hat hierzu eine Richtlinie erstellt und darin klare Wartungsempfehlungen abgegeben. Zusammen mit unseren Serviceberatern kann das optimale Wartungsintervall für Ihren Aufzug ermittelt werden.

Das muss im Einzelfall geprüft und in Abhängigkeit von Antriebsart, Tragkraft und Kabinenabmessungen festgelegt werden. Im Standardbereich ist eine minimale Grubentiefe von 150 mm und eine minimale Schachtkopfhöhe von 2.650 mm möglich.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber (Betreiber) für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich ist. Er muss eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen. Alternativ dazu bietet WEYMANN AUFZÜGE auch ein Komplettpaket für die Prüfungen an, inklusive der Leistungen der ZÜS.

Zuerst muss die Befreiung von eventuell eingeschlossenen Personen durchgeführt werden. In der Regel verfügen alle Aufzüge über ein Notrufsystem, über das die Personenbefreiung eingeleitet werden kann. Eine Selbstbefreiung ist nicht möglich. Nach der Befreiung sollte der Aufzug stillgesetzt und ein Monteur zur Überprüfung des Aufzugs gerufen werden.

Über ein Notrufsystem kann der Notruf auf eine Notrufzentrale aufgeschaltet werden. Diese organisiert dann über die zuständige Person (wird vorher definiert, z. B. Hausmeister, Monteur, eine Organisation o. a.) die Befreiung. Die zuständige Person oder Organisation sollte spätestens 30 Minuten nach Eingang des Notrufes vor Ort sein.

In einem Aufzug sind mehrere voneinander unabhängige Einrichtungen gegen Absturz eingebaut. Deshalb ist ein Absturz praktisch nicht möglich.

Die Störungshotline von WEYMANN AUFZÜGE erreichen Sie 24 Stunden am Tag unter dieser Nummer:

Osnabrück: 0541/91 54 26 50

Niederlassung Bremen: 0541/91 54 26 23

Bitte geben Sie im Falle einer Störung idealerweise den Standort und die Fabriknummer Ihres Aufzugs mit an (die Fabriknummer finden Sie im Aufzug selbst oder aber in Ihrem Wartungsvertrag).

Behindertengerechte Aufzüge müssen so ausgestattet werden, dass Rollstuhlfahrer barrierefreien Zugang zur Kabine haben. So benötigen solche Aufzüge neben einer entsprechenden Türbreite von mindestens 900 mm auch eine Mindesttragkraft von 630 kg. Zusätzlich müssen die Kabinenabmessungen mindestens 1100 x 1400 mm betragen (siehe EN 81-70).

 

ZÜS ist die Abkürzung für "Zugelassene Überwachungsstelle". Prüforganisationen wie TÜV NORD, TÜV SÜD, TÜV RHEINLAND, DEKRA, usw. haben die behördliche Zulassung für die Durchführung von Wiederholungsprüfungen an Aufzügen.

Betreiber von Aufzugsanlagen sind generell für die dauerhafte Sicherheit in und an den Aufzügen verantwortlich. So dürfen weder Personen in den Aufzügen noch die am Aufzug arbeitenden Personen (z. B. Monteure) zu Schaden kommen.

Betreiber müssen darum einige wichtige Dinge beachten:

  • Sie müssen eine befähigte bzw. zuständige Person beauftragen (z. B. einen Hausmeister), um den Aufzug regelmäßig auf dessen Sicherheit und Funktion zu kontrollieren. Die beauftragte Person muss bei Personeneinschluss ebenfalls die Personenbefreiung durchführen
  • Festgestellte Mängel müssen dem Betreiber umgehend mitgeteilt werden, damit entsprechende Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden können
  • Sind gravierende, die Sicherheit betreffende Mängel festgestellt worden, müssen Betreiber dafür sorgen, dass der Aufzug stillgesetzt wird (dies darf nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden!)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert von Betreiber zudem die Durchführung einer sicherheitstechnischen Bewertung bzw. einer Gefährdungsbeurteilung des Aufzugs/der Aufzüge. Sollte noch keine Bewertung vorgenommen worden sein, ist dies aus Haftungsgründen dringend nachzuholen!

Ja. Die Steuerung lässt sich ganz individuell programmieren. Das bezieht sich auf die Berücksichtigung von Stoßzeiten, Hauptebenen o. ä. einerseits, kann aber andererseits auch energetische Programmiermodi berücksichtigen. Hier einige Steuerungsvarianten im Überblick:

  • Vorzugsfahrt
  • Brandfahrt
  • Zugangsberechtigungen
  • Feuerwehrsteuerung
  • Energiesparmodi etc.

Je nachdem, um welche Art des Gebäudes (öffentlich/gewerblich oder privat) es sich handelt, um welche Uhrzeit am Tag die meisten Menschen den Aufzug nutzen oder welche Aufzugskomponenten sich zum Strom sparen bei Nichtnutzung ausschalten sollen, lassen sich ganz individuelle Steuerungsmodi finden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Grundsätzlich schon, ist jedoch herstellerabhängig. Unser Wartungsmonteur wird sich Ihren Aufzug ansehen und dann entscheiden, ob WEYMANN AUFZÜGE die Wartung durchführen kann.

Die Ausschreibung eines Aufzugs in der heutigen Zeit selbst zu erstellen, ist gar nicht mehr so ganz einfach. Verscheidene Antriebsarten, eine Ausführung mit oder ohne Maschinenraum, ständige Änderungen der Vorschriften und auch Vorgaben bezüglich des Energieverbrauchs, des Umweltschutzes oder ähnliches müssen beachtet und mit berücksichtigt werden. 

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, erstellen wir Ihnen nach einem gemeinsamen Planungsgespräch gerne eine auf Sie zugeschnittene Ausschreibung.

Personenaufzüge in privaten Wohnhäusern, öffentlichen bzw. gewerblich genutzten Gebäuden sowie Lasten- und Güteraufzüge (mit und auch ohne Personenbegleitung) müssen regelmäßig von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) überprüft werden. Alternativ dazu bietet WEYMANN AUFZÜGE ein Komplettpaket für die Prüfungen an, inklusive der Leistungen der ZÜS.

Wann ein Aufzug überprüft werden muss, legt der Betreiber zusammen mit der entsprechenden ZÜS fest.

Beim Betreiben eines Aufzugs ist insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Details hierzu gibt es in verschiedenen TRBS, die Sie in unserem Download finden.

In gewissen Maßen kann man den Aufzug sicher bzw. sicherer gegen Vandalismus machen. Die DIN EN 81-71 gibt hierzu einige Vorschläge. Gern beraten wir Sie hierzu aber auch persönlich.

Das ist zwingend anzuraten. Gerade bei Neubauten entstehen in der ersten Zeit der Nutzung bauliche Veränderungen. Das Fundament setzt sich. Dies hat auch Aus- und Einwirkungen auf den Aufzug und dessen Fahrverhalten. Im schlimmsten Fall kann der Aufzug sogar ausfallen, im "besseren" Fall entsteht nur Verschleiß.  Durch regelmäßige Wartungen kann das Risiko eines Ausfalls oder des Verschleißes frühzeitig erkannt werden, so dass es gar nicht erst zu bösen Überraschungen kommen kann!