Die Landesbauordnungen (LBO's), die DIN 18040 sowie die EN 81 70 sehen in einigen Fällen, z. B. in öffentlichen Gebäuden oder Häusern mit mehreren Aufzügen, die Inbetriebnahme von mindestens einem behindertengerechten Aufzug vor. Doch was genau bedeutet "behindertengerecht"?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Menschen mit Bewegungs-, Seh-, Hör- oder anderweitigen Einschränkungen Hilfestellungen zu geben, damit auch sie problemlos von einem Stockwerk in ein anderes fahren können. Ob akustische oder optische Signale, breitere Türen oder Klappsitz – die Möglichkeiten sind vielfältig. Einige davon verpflichtend, andere optional.
WEYMANN AUFZÜGE ist auch in diesem Bereich der richtige Ansprechpartner für Sie, sollten Sie einen behindertengerechten Aufzug planen oder umrüsten wollen. Sprechen Sie uns einfach an, wir sind gern für Sie da!