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Freie Fahrt für alle. Behindertengerechte Aufzüge für alle Anforderungen

Die Landesbauordnungen (LBO's), die DIN 18040 sowie die EN 81 70 sehen in einigen Fällen, z. B. in öffentlichen Gebäuden oder Häusern mit mehreren Aufzügen, die Inbetriebnahme von mindestens einem behindertengerechten Aufzug vor. Doch was genau bedeutet "behindertengerecht"?

Behindertengerechte Aufzüge von WEYMANN AUFZÜGE

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Menschen mit Bewegungs-, Seh-, Hör- oder anderweitigen Einschränkungen Hilfestellungen zu geben, damit auch sie problemlos von einem Stockwerk in ein anderes fahren können. Ob akustische oder optische Signale, breitere Türen oder Klappsitz – die Möglichkeiten sind vielfältig. Einige davon verpflichtend, andere optional.

WEYMANN AUFZÜGE ist auch in diesem Bereich der richtige Ansprechpartner für Sie, sollten Sie einen behindertengerechten Aufzug planen oder umrüsten wollen. Sprechen Sie uns einfach an, wir sind gern für Sie da!

Verpflichtende Ausstattung

  • Tür-Zu-Taster im Kabinentableau
  • Handlauf mind. an einer Kabinenseite
  • Lichtgitter zur Türsicherung (von 25 mm bis 1.800 mm Höhe)
  • Spiegel für das Rückwärtsfahren mit dem Rollstuhl aus der Kabine
  • Anhaltegenauigkeit +/- 10 mm
  • Nachregulierungsgenauigkeit +/- 20 mm
  • Tasterflächen vergrößert, mit Kontrast und taktiler Beschriftung
  • Quittierung eines Befehls (z. B. Drücken eines Tasters) akustisch und/oder optisch
  • Sprachansage der Haltestellenposition
  • Weiterfahrt-Richtungspfeile an den Zugängen
  • Türbreite mind. 800 mm

Optionale Ausstattung

  • Klappsitz
  • Tableau integriert in den Handlauf (Pulttableau)
  • Braille-Beschriftung der Taster
  • Pulttableau mit extra großen Tastern/Befehlsgebern

Alle Daten auf einen Blick Einfach gut informiert.