Viele Gebäude in Deutschland gehören zum Typ Altbau: jede Menge Etagen, steile und lange Treppen, kein Aufzug. "Barrierefreiheit" – ein vor vielen Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten unbekannter Begriff. Ganz im Gegensatz zu heute, wo das Bauen für Bewegungseingeschränkte, Behinderte oder alte Menschen ein zentrales, zum Teil sogar verpflichtendes Element der Architektur geworden ist. WEYMANN AUFZÜGE ist auch in diesem Bereich der ideale Partner für Sie!
Insbesondere öffentliche Einrichtungen mussten aus rechtlichen ebenso wie aus sozialen Gründen in den vergangenen Jahren erheblich nachrüsten und ihre Immobilien um Aufzüge ergänzen bzw. erweitern. Private Immobilienbesitzer und Vermieter sehen in der Nachrüstung eines Aufzuges sogar einen wirksamen Schutz gegen Leerstände in den oberen Etagen ihrer Mietshäuser.
Aus welchen Gründen auch immer Sie sich für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs entscheiden, er ist in beinahe jedem bestehenden Gebäude realisierbar. Wichtig ist natürlich, vorab zu klären, ob es räumliche, akustische, wirtschaftliche oder baurechtliche Einwände gibt. Schallübertragung kann beispielsweise dazu führen, dass der Geräuschpegel in den Fluren und Wohnungen/Büros zu hoch wird und darum ein Aufzug innerhalb des Gebäudes nicht nachrüstbar ist. Doch auch hierfür hat WEYMANN AUFZÜGE eine Lösung, nämlich die Montage via Schachtgerüst an der Außenwand.
Welche Lösung für Sie die beste und sinnvollste ist, erörtern wir gern zusammen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an!